Warum finde ich hier keinen Festpreis?

Jede Veranstaltung ist anders. Die Dauer, die Anfahrt, das Equipment das eingesetzt wird variiert. Ich möchte einen fairen Preis anbieten, der der Veranstaltung und dem Rahmen angemessen ist.

Wie lange im Voraus muss ich buchen?

Wie immer gilt: Je eher desto besser. Aber am einfachsten ist es, bei Bedarf direkt anzufragen. Hier ist das Kontaktformular zu finden: Kontakt

Muss ich bezüglich der GEMA irgendwas beachten?

Grundsätzlich sind private Feiern nicht von der GEMA betroffen. Rechtsanwalt Thomas Waetke sagt aber dazu:

Die Frage, wann eine Veranstaltung privat ist, und damit u.a. keine GEMA-Gebühren zu zahlen sind, ist im Einzelfall schwierig. Keinesfalls gibt es pauschale Antworten, welche Veranstaltungsart generell privat oder öffentlich ist – abgesehen vielleicht von der klassischen Geburtstagsfeier oder der Hochzeit (wobei auch diese im Einzelfall öffentlich sein können.
Für die Privatheit einer Veranstaltung ist dabei maßgeblich ein abgrenzbarer Personenkreis, und eine innere Verbundenheit der Teilnehmer zueinander oder zum Veranstalter.
Incentives, Betriebsfeiern, Schulveranstaltungen, Mitarbeiterversammlungen, Vorlesungen usw. sind oftmals solche Veranstaltungen, bei denen es auf den Einzelfall ankommt, ob sie privat oder öffentlich sind.
Dabei ist wichtig zu verstehen, dass eine „öffentliche“ Veranstaltung nicht unbedingt automatisch für jeden Spaziergänger auf der Straße zugänglich sein muss. Insoweit kann auch eine “geschlossene Veranstaltung“ m rechtlichen Sinne öffentlich sein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte am Beispiel eines Tanzkurses einmal nachvollziehbare Regeln aufgestellt.
Ein gemeinsames Interesse oder gleichgerichtete Interessen, die die Teilnehmer zusammenkommen lassen, genügen nicht, die erforderliche persönliche Verbundenheit zu bejahen, so auch bereits der Bundesgerichtshof.
Selbst wenn die Kurse bzw. Gruppen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt werden, dass die Teilnehmer „zueinander passen“, reicht das nicht aus, Privatheit zu begründen.
Eine von Anfang an bestehende gemeinschaftsbildende Verbindung mit einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsgefühl kann zu einer Privatheit führen.
Ist das Angebot der Veranstaltung aber an Jedermann gerichtet, müsste die Veranstaltung schon sehr lange dauern, um über den Zeitfaktor irgendwann eine innere Verbundenheit erwachsen zu lassen – so dass die Veranstaltung dann privat sein könnte.
Der Umstand, dass die Teilnehmer der Veranstaltung zum Veranstalter in einem Vertragsverhältnis stehen reicht nicht aus für die Annahme einer Privatheit. Auch die bloße Beziehung zu einem Arbeitgeber oder zu einem Vertragspartner ist nicht ausreichend.
Ebenso wenig reicht es aus, wenn nur einzelne Teilnehmer der Veranstaltung zum Veranstalter eine persönliche Beziehung aufbauen, insbesondere wenn diese Beziehung nicht schon von Anfang an besteht.
Übrigens: Derjenige Veranstalter, der fremde Musik nutzt, muss im Streitfall beweisen, dass seine Veranstaltung privat ist. Die GEMA muss hingegen nicht die Öffentlichkeit der Veranstaltung beweisen; es reicht aus, dass die GEMA eine Veranstaltung findet, bei der Musik abgespielt wird. Kann übrigens ein Mitarbeiter der GEMA ungehindert in die Veranstaltung gelangen, dann spricht das schon für einen „nicht abgrenzbaren Personenkreis“!
https://schutt-waetke.de/aktuelles/wann-ist-eine-veranstaltung-privat/

Wie ist es mit der Fotobox und der neuen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)?

Datenschutz spielt natürlich auch für mich eine Rolle. Bei der Fotobox verhält es sich so: die Gäste machen die Fotos selbständig durch die Fernauslösung. Wer also kein Foto möchte, stellt sich nicht in den Aufnahmebereich.

Die Fotos werden nicht direkt online veröffentlicht, das geschieht im nachhinnein über eine verschlüsselte Verbindung. Das Onlinealbum ist passwortgeschützt. Der Zugang wird ausschließlich dem Auftraggeber übermittelt. Die weitere Verantwortung für die Verarbeitung geht damit an den Mieter über.

Eine separate Einverständniserklärung eines jeden Gastes einzuholen ist unverhältnismäßig. Allerdings werden wir jedem Wunsch nach Löschung eines Fotos unverzüglich nachkommen.

Die Fotos werden für den mit dem Mieter vereinbarten Zeitraum online belassen, in der Regel 4 Wochen. Die Fotos werden danach im Onlinealbum gelöscht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bisher ist immer alles gut gegangen, wenn wir uns gegenseitig vertraut haben. Ich glaube an das Gute im Menschen und erhebe keine Anzahlung.

Was passiert, wenn Sie krank werden?

Ich esse jeden Tag meinen Apfel, bisher ist das noch nicht vorgekommen. Sollte ich aber tatsächlich komplett ausfallen, greife ich auf meine DJ Kollegen zurück um Ersatz zu finden.

Dürfen sich Gäste auch Lieder wünschen?

Ich bringe meine Wunschzettel mit, die Gäste dürfen und sollen sich gerne mit Ihren Wünschen an mich wenden. Es ist gut, wenn ich ein wenig Feedback während der Feier erhalte. Allerdings bin ich keine Juke-Box, die sofort den Wunsch spielt. Ich lege Wert auf einen musikalischen Plan und baue das Lied ein, sobald es passt. Das kann auch mal direkt das nächste Lied sein, vielleicht aber auch erst in 20 Minuten. Gastgeberwünsche werden natürlich bevorzugt behandelt 😉

Muss beim Aufbau etwas bedacht werden?

Ich brauche eine Steckdose mit 220V, ca 4 Meter Platz für Boxen und Licht und ein wenig Vorlauf von ca. 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Alles weitere bringe ich mit.